Einzelförderung für Familien

Eine Bezuschussung von Ferienfreizeiten ist für einkommensschwache Familien, d.h. Empfänger von ALG I und ALG II sowie ggfls. Geringverdiener, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich.

Gefördert werden:

  • Maßnahmen mit Übernachtung von 10 bis 21 Kalendertagen Dauer.
    Der Zuschuss beträgt max. 75 % der Kosten und max. 15,00 € pro Tag.
  • Maßnahmen ohne Übernachtung mit einer Dauer von 5 bis 10 Kalendertagen (Osterferien = mind. 4 Kalendertage).
    Der Zuschuss beträgt max. 75 % der Kosten und max. 10,00 € pro Tag.

Einzelheiten zu den Förderbedingungen können Sie den Kommunalen Richtlinien entnehmen, die hier zum Download zur Verfügung stehen:

Infos und Antragstellung für Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz in der Stadt Neuwied haben:

Stadtverwaltung Neuwied
Kinder- und Jugendbüro
Heddesdorfer Str. 33 (VHS-Gebäude)
56564 Neuwied
Tel.: 02631/802-170

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