Kinder- und Jugendschutz

Einen besonderen Schutz der Gesellschaft benötigen Kinder und Jugendliche, um sie möglichst vor Gefahren für ihr seelisches und körperliches Wohl zu bewahren und dafür Sorge zu tragen, dass sie sich altersgemäß entwickeln können. Das Jugendschutzgesetz regelt die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, Shishas und Alkohol, von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken, Kinos und Spielhallen. Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes ist es, die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren, daher werden regelmäßig Jugendschutzkontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. 

Bei der Organisation von öffentlichen Veranstaltungen gilt es gesetzliche Vorgaben zu beachten, wenn Kinder oder Jugendliche mitfeiern. 

Im Rahmen des erzieherischen Kinder und Jugendschutzes führen wir Präventionsangebote durch, die die Kinder und Jugendlichen in ihrem Selbstbewusstsein stärken und ihnen dabei helfen sollen Gefahren einzuschätzen und sich gegebenenfalls Hilfe zu holen.