Jugendschutzgesetz

Das neue Jugendschutzgesetz tritt ab dem 01.05.21 in Kraft!
Die Änderung der zuletzt 2002 reformierten deutschen Gesetzgebung ist überfällig, denn die alten Regelungen sind den Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung und den veränderten Lebenswelten von Kindern ergeben, längst nicht mehr gewachsen.

Was ist neu:
Anbieter von Spielen oder sozialen Netzwerken werden zu altersgerechten Voreinstellungen verpflichtet.
Eltern und pädagogischen Fachkräften werden mit einheitlichen Alterskennzeichen Instrumente an die Hand gegeben, um Medienangebote altersgerecht auszuwählen. 

Die Plattformbetreiber werden daher verpflichtet das Gesetz zu Vorsorgemaßnahmen, um derartigen Risiken zu begegnen.

Kinder und Jugendliche sollen so insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache ("Cybergrooming"), Hassrede, Tracking und Kostenfallen geschützt werden. 

Dazu gehören u.a. kindgerechte AGBs, sichere Voreinstellungen bei der Nutzung von Diensten, die Nutzungsrisiken je nach Alter begrenzen, indem z. B. Nutzerprofile nicht durch Suchdienste gefunden werden, und leicht auffindbare Hinweise auf anbieterunabhängige Beratungsangebote, Hilfe- und Meldemöglichkeiten.

Hilfs- und Beschwerdesysteme sollen leichter verständlich sein, und Anbieter können Eltern Möglichkeiten eröffnen, die Mediennutzung ihrer Kinder altersgerecht zu begleiten. 

Kinder und Jugendliche werden durch Vorsorge und Orientierung befähigt, Medienkompetenz zu entwickeln und ebenso selbstständig wie selbstsicher mit Medien umzugehen.

Um den Kinder- und Jugendmedienschutz zu gewährleisten, wurde eine Kontrollinstanz geschaffen. Die bestehende "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM) wird zur "Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz" umgewandelt. 

Anlaufstelle:

Öffnet externen Link in neuem FensterBundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

• Unter www.jugendschutz.net findet man Informationen wie man Risiken zu Cybermobbing und sexueller Belästigung im Netz minimieren und dagegen vorgehen kann.

Gesetzestext
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/JuSchG.pdf 

Jugendchutzgesetz